In der Regel werden psychotherapeutische Leistungen von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Je nach Versicherungsvertrag ist es unterschiedlich, ob und in welchem Umfang dies übernommen wird. Bitte erfragen Sie daher vor dem Erstgespräch die entsprechenden Rahmenbedingungen bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Meine erbrachten Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) ab.
Natürlich können Sie auch selbst die Kosten einer Psychotherapie tragen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, richtet sich mein Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
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